FAQ für Beaufsichtigende

Häufig gestellte Fragen für Beaufsichtigende

Allgemeines

Die Literarische Rechtsberatung richtet sich an Autor*innen, die aufgrund ihrer fiktiven Werke auf Rechtsfragen stoßen. Sie können sich an uns wenden und die Texte von Studierenden der Heinrich-Heine-Universität unentgeltlich auf rechtliche Korrektheit hin überprüfen lassen. Wir erwarten überwiegend Anfragen, die sich mit dem Straf- und Strafprozessrecht beschäftigen werden, jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass die Texte auch zivil- oder öffentlich-rechtlichen Fragen tangieren, wozu bei uns ebenfalls Beratung gesucht werden kann. Die Beratung beschränkt sich auf geltendes deutsches Recht. Aufgrund der großen Bandbreite an Rechtsgebieten und dem unterschiedlich fortgeschrittenen Wissensstand der studentischen Berater*innen suchen wir nach Diplom- und Volljurist*innen, die Lust haben, beaufsichtigend an der LitReba mitzuwirken. Diese Rolle ist als punktuelle Unterstützung gedacht: die Studierenden arbeiten eigenständig und sollen ihren Fragen so weit wie möglich selbst nachgehen. Allerdings möchten wir den Studierenden dennoch die Möglichkeit bieten, Rücksprache zu halten, falls sie einzelne Fragen haben, die sie sich selbst nicht beantworten können. Diese Hilfe sollen die Studierenden bei den Beaufsichtigenden finden. Der zeitliche Aufwand dieser Unterstützung dürfte somit überschaubar bleiben.

Die Beratung bei der LitReba beginnt im Sommersemester 2026, sodass eine Mitwirkung als Beaufsichtigende*r ab April 2026 möglich wäre.

Interesse ?

Wir freuen uns über alle, die Lust haben, das Projekt mit ihrer juristischen Expertise zu unterstützen und Studierende bei der Beratung unter die Arme zu greifen.

Bei Interesse oder Fragen schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an litreba@hhu.de.

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