FAQ für Autor*innen

Häufig gestellte Fragen für Autor*innen

Was kann Gegenstand der Rechtsberatung sein?

Rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem fiktiven Inhalt Ihres Textes ergeben. Das bedeutet, dass lediglich die rechtliche Korrektheit von fiktionalen Texten beurteilt wird. Nicht behandelt werden tatsächliche Rechtsprobleme. Die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem fiktionalen Text stellen, müssen das geltende deutsche Recht betreffen. Beispielsweise historische Fragestellungen oder welche, die ausländisches Recht betreffen, können daher nicht Gegenstand der Beratung sein.

Wer kann sich an die LitReba wenden?

Alle Autor*innen, die fiktive Texte schreiben und diese fiktiven Inhalte auf ihre rechtliche Korrektheit hin überprüfen lassen möchten. Man muss nicht bereits Texte veröffentlicht haben o.ä. Auch die Art des Textes – Romane, Drehbücher, Theaterstücke etc. – ist für die Inanspruchnahme der Beratung irrelevant.

Wie läuft die Beratung ab?

Schildern Sie bitte zunächst zusammengefasst die Art und den Inhalt Ihres Werks und Ihre dazu bestehende rechtliche Frage im Kontaktformular. Wir werden uns Ihre Anfrage anschauen und daraufhin einem Team bestehend aus XX Studierenden zuteilen, welche sich mit Ihnen in Kontakt setzen werden. Wie der weitere Ablauf gestaltet werden soll, bleibt den Autor*innen und den studentischen Berater*innen überlassen. Bei den Studierenden handelt es sich um welche der Rechtswissenschaften von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Wie lange die Beantwortung der rechtlichen Fragen dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt im Einzelfall vom Umfang der Anfrage ab. Das Beratungsergebnis wird schriftlich festgehalten und Ihnen per E-Mail zugeschickt. Ob ein abschließendes Gespräch stattfinden soll oder nicht, können Sie individuell mit Ihren Berater*innen vereinbaren.

Was ist bezüglich eines möglichen Haftungsfalls zu beachten?

Dadurch, dass fiktive Rechtslagen beurteilt werden, sind wir der Ansicht, dass sich Haftungsfragen nicht stellen werden. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass eine Haftung der Studierenden, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen ist. Eine Haftung der Heinrich-Heine-Universität, der Juristischen Fakultät oder der beaufsichtigenden Personen ist ausgeschlossen. Sehen Sie dazu bitte auch das Regelwerk ein, mit welchem Sie sich einverstanden erklären müssen, um die Beratung in Anspruch zu nehmen.

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Die Beratung erfolgt durch Studierende. Eine Beaufsichtigung durch Diplom- oder Volljurist*innen ist gegeben, diese beraten jedoch nicht. Daher erfolgt die Beratung nach bestem Wissen und Fähigkeiten der Studierenden. Die Beratung erfolgt unentgeltlich.

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