Häufig gestellte Fragen
Wer darf als Berater*in agieren?
Grundsätzlich ist jedem/jeder die Teilnahme als Berater*in an dem Projekt möglich. Studierenden aus niedrigeren Semestern sollte bewusst sein, dass die Fragen auch prozessuale Aspekte beinhalten könnten. Wir gehen zurzeit davon aus, dass viele Anfragen das Straf- und Strafprozessrecht betreffen werden. Allerdings kann man sich auch als Berater*in engagieren, wenn man gewisse Inhalte noch nicht im Studium behandelt hat, solange man gewillt ist, sich in die unbekannten Fragen einzuarbeiten.
Welche Rechtsfragen werden behandelt?
Bei der LitReba können sich Autor*innen verschiedener Textarten (Romane, Theaterstücke, Drehbücher etc.) melden, die ihren fiktiven Inhalt auf die rechtliche Korrektheit hin überprüfen lassen möchten. Das bedeutet, dass Gegenstand der Rechtsberatung durch die Studierenden keine tatsächlichen Rechtsfragen sein dürfen, sondern lediglich welche, die sich im Zusammenhang mit dem fiktiven Inhalt des Werkes ergeben. Wir erwarten überwiegend Rechtsfragen zum Straf- und Strafprozessrecht, da sich Krimis damit auseinandersetzen. Jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass fiktive Werke auch sonstige öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Themen behandeln. Daher findet keine Einschränkung bezüglich des Rechtsgebiets statt. Allerdings beschränkt sich die Beratung jedenfalls nur auf das deutsche geltende Recht. Historische Rechtsfragen oder Fragen zum ausländischen Recht beispielsweise sind somit nicht Beratungsgegenstand.
Wie kann man als Berater*in mitmachen?
Jede*r, der/die interessiert ist und Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität studiert oder an der Heinrich-Heine-Universität zu Rechtswissenschaft promoviert, ist bei uns herzlich willkommen. Es werden bereits erste Treffen im Wintersemester 2025/2026 stattfinden, um die Teilnehmer*innenzahl besser einschätzen zu können. Die Termine jeglicher Treffen werden auf der Webseite bekannt gemacht. Die Beratung beginnt ab dem Sommersemester 2026. Man kann sich im Laufe des Semesters jederzeit bei uns als Interessent*in melden. In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Wintersemester 2025/2026 und dem Sommersemester 2026 wird voraussichtlich eine Veranstaltung stattfinden, welche die Studierenden auf die Rechtsberatung vorbereiten soll. Der weitere Ablauf wird bei den jeweiligen Treffen besprochen und die Ergebnisse auf unserer Webseite bekannt gemacht.
Welche Besonderheiten sind zu beachten?
Sämtliche Informationen, die man als Berater*in im Rahmen der Beratungstätigkeit erlangt, sind vertraulich zu behandeln. Es dürfen ohne Einverständnis des/der Autor*in keine Informationen bezüglich der Person des/der zu Beratenen und vor allem bezüglich des Inhalts und Gegenstands der Beratung offenbart werden. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch über die Dauer der Beratung hinaus. Die Beratung stellt eine Form des Auftrages (§§ 662 ff. BGB) dar.
Welche Gegenleistung erhält man als Berater*in?
Die Beratung erfolgt unentgeltlich. Den Berater*innen kann jedenfalls, wenn gewünscht, eine Bescheinigung über die Teilnahme als Berater*in ausgestellt werden.
Wie aufwendig ist die Beratung?
Der Umfang der Beratung kann von den Studierenden selbst festgelegt werden. Wie viele Fälle man übernimmt, ist den Berater*innen überlassen. Jedoch ist zu beachten, dass eine übernommene Beratung auch vollständig gelöst und abgeschlossen werden muss.
Wie haften die Berater*innen?
Die Haftung ist für die Berater*innen, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Das bedeutet, dass eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht kommt. Allerdings rechnen wir damit, dass Haftungsfälle nicht eintreten werden, da es sich um die Beratung bezüglich fiktiver Fälle handelt. Somit stellt diese Art der Rechtsberatung im Vergleich zu den bereits etablierten Rechtsberatungen eine für die Berater*innen deutlich risikoärmere dar.
Wie läuft die Beratung ab?
Die Autor*innen können uns über das Kontaktformular auf der Webseite erreichen und ihre Werke und die dazugehörigen Rechtsfragen schildern. Diese Anfragen werden von uns nach ihrer Geeignetheit für die Rechtsberatung untersucht. Halten wir sie für geeignet, erfolgt eine Verteilung an die studentischen Beraterteams bestehend aus XX Studierenden. Der weitere Ablauf der Beratung kann von den Autor*innen und den Berater*innen frei gestaltet werden, d.h. es ist individuell zu vereinbaren, wie z.B. mit Rückfragen vorgegangen werden soll, ob man telefonisch, persönlich oder lediglich online Kontakt haben möchte etc. Ergeben sich bei der Bearbeitung der Rechtsfragen rechtliche Unklarheiten, die sich die Studierenden nicht selbst beantworten können, besteht die Möglichkeit, Rücksprache mit einem/einer Beaufsichtigenden zu halten. Dabei handelt es sich um eine*n Diplom- oder Volljurist*in. Die Beratung soll mit einem Gutachten zu den Rechtsfragen abgeschlossen werden, welches dem/der Autor*in zugeschickt wird.
Interesse?
Melde dich gern bei uns per Mail an litreba@hhu.de oder komm zu unseren Treffen, die wir hier auf der Webseite oder auf Social-Media (lit_reba) ankündigen.
