Regelwerk

LitReba – Regelwerk

Die Literarische Rechtsberatung – LitReba – unterscheidet sich von bereits bestehenden Rechtsberatungen der Heinrich-Heine-Universität vor allem darin, dass Studierende Werke und Texte fiktiven Inhalts von Autor*innen auf ihre rechtliche Korrektheit hin überprüfen. Das bedeutet, dass Gegenstand der Beratung keine tatsächlich bestehenden rechtlichen Probleme sind und sein dürfen, sondern lediglich Rechtsfragen, die sich aus dem fiktiven Text des/der Autor*in ergeben.
Die Beratung erfolgt selbstverständlich vertraulich. Sämtliche Interessen des/der Autor*in werden gewahrt. Die Beratenden verpflichten sich daher zur Verschwiegenheit, sei es bezüglich der Person des zu Beratenden oder und vor allem bezüglich des Inhalts und Gegenstands der Beratung.
Da die Beratung unentgeltlich erfolgt und fiktive Inhalte als Gegenstand hat, sind wir davon überzeugt, dass keine Haftungsfälle eintreten werden. Die Studierenden werden nach bestem Wissen und Fähigkeiten die Beratung vornehmen. Allerdings möchten wir dennoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Haftung der Studierenden, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass nur im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet wird. Eine vorzeitige Beendigung der Beratung ist beidseitig möglich, soll jedoch von unserer Seite möglichst vermieden werden. Falls Sie, als Autor*in, nicht zufrieden mit der Beratungsleistung sind, würden wir uns sehr darüber freuen, wenn Sie sich zur Lösungsfindung und gegebenenfalls zur Beratung durch andere Studierende an litreba@hhu.de wenden. Eine Haftung der Universität Düsseldorf, der Juristischen Fakultät oder der beaufsichtigenden Person scheidet jedenfalls aus.
Ergänzend wird, soweit dem hier Ausgeführten nicht widersprechend, für das rechtliche Verhältnis zwischen dem/der studentischen Berater*in und dem/der zu Beratenden auf die §§ 662 ff. BGB verwiesen.